Die Gesellschaft hat sich im Verkaufsprospekt vom 25. Oktober 2004 verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Zulassung der Aktien zum Freiverkehr weder direkt noch indirekt Aktien der Gesellschaft oder andere Wertpapiere oder unverbriefte Rechte, die in Aktien der Gesellschaft umgewandelt werden können oder ein Recht zum Erwerb von Aktien verkörpern, auszugeben, zu verkaufen, anzubieten, sich zu deren Verkauf zu verpflichten, anderweitig abzugeben oder ein darauf bezogenes Angebot bekannt zu machen, insbesondere weder eine weitere Kapitalerhöhung aus dem restlichen genehmigtem Kapital durchzuführen noch der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung zur Beschlussfassung vorzuschlagen, noch Geschäfte (einschließlich Derivativgeschäfte) abzuschließen oder durchzuführen, die wirtschaftlich dem Verkauf von Aktien der Gesellschaft entsprechen.
Die ursprünglichen Aktionäre der http.net AG haben am 10. Juni 2004 einen Poolvertrag geschlossen, in dem sie sich verpflichten, mit Ausnahme der im Verkaufprospekt angebotenen Aktien innerhalb eines Jahres nach Zulassung der Aktien zum Freiverkehr keine Aktien auf dem Markt anzubieten. Im zweiten und dritten Jahr nach der Erstnotiz können die Gesellschafter Aktien nur gemeinsam und nur mit Zustimmung von 75% des Aktienbestandes des Pools veräußern. Die genannten Verpflichtungen der Altaktionäre sind durch Hinterlegung der Aktien auf einem Sonderdepot der http.net AG abgesichert.
